Allgemeine Reservierungs- und Mietbedingungen
1. Vertragspartner
Der Mietvertrag wird zwischen Peloton Sports CC LTD,27 Old Gloucester Street, London, United Kingdom, WC1N 3AX, Registration Number 11061581, folgend Vermieter genannt, und der im Mietvertrag oder der Reservierung aufgeführten natürlichen Person, nachfolgend Mieter genannt, abgeschlossen. Verträge werden ausschließlich mit natürlichen Personen bzw. Verbrauchern abgeschlossen, es sei denn es wurde ausdrücklich anders vereinbart. Der Vertrag kommt zustande mit Aufgabe einer Reservierung, spätestens jedoch mit Eingang des Zahlungsbetrages der Reservierung.
2. Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt 2 Tage. Ein Miettag begint um 9 Uhr und endet um 19 Uhr. Am letzten Miettag ist das Mietrad bis spätestens 16 Uhr zurückzugeben. Festgelegte Uhrzeiten für die Anlieferung und Abholung sind verbindlich einzuhalten. Eine Verlängerung des Mietzeitraumes ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.
Bei verspäteter Mietradrückgabe ist der Vermieter berechtigt den ausstehenden Mietpreis und evtl. entstandene Unkosten nachzufordern.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietrades z.B: wegen Unlust, Erschöpfung, schlechten Wetters, Unfall oder Krankheit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietbetrags.
3. Mieträder / Anlieferung / Abholung
Unsere Mieträder werden ausschließlich zu der vorher bestimmten Unterkunft auf Mallorca angeliefert.
Die Auslieferung der Mieträder sind im Umkreis von 45km von Port Alcudia kostenfrei. Außerhalb dieser Zone ist der Preis für die Anlieferung gesondert festzulegen.
Dienstag und Mittwoch bleibt die Vermietung geschlossen, es sind keine Radausgaben und Rückgaben möglich. Eine Abholung und Rückgabe im Geschäftsladen in den Monaten der Hauptsaison (März, April, Mai, September und Oktober) ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
Unsere Mieträder werden gereinigt und in technisch und optisch einwandfreien Zustand übergeben. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden. Später angezeigte Mängel können nicht mehr anerkannt werden.
Dem Mieter ist es untersagt eigenmächtig Veränderungen ohne Absprache mit dem Vermieter am Mietrad vorzunehmen. Dazu zählen etwa das umdrehen des Vorbaus oder das anbringen von Lenkeraufsätzen. Bei entstandenen Schäden ist der Vermieter berechtigt diese vom Mieter zurückzufordern. Außerdem erlischt der Versicherungsschutz.
Die Nutzung des Mietrades erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter haftet selbst für alle Schäden gegenüber Dritten. Die Direkte Haftung gegenüber dem Vermieter ist immer der Mieter selbst.
Die Mieter hat nur Anspruch auf das von ihm reservierte und bestätigte Mietrad. Ein Wechsel des Mietradtypes oder der Rahmengrösse ist nur möglich sofern diese verfügbar sind.
Es besteht kein Abholservice. Der Mieter muss seinen Rücktransport im Falle von Erschöpfung, Unfall usw. selbst organisieren. Die Kostenübernahme für Reparaturen am Mietrad in Fremdwerkstätten sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
Die Aushändigung des Mietrades erfolgt erst gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises und einer Kaution in Höhe von 50 EUR.
4. Reservierung / Bezahlung / Stornierung
Der Mieter gibt eine verbindliche Reservierung über die Website cycling-mallorca.de auf. Der Mieter verpflichtet sich den fälligen Betrag innerhalb 1 Woche nach Reservierungseingang an den Vermieter zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung oder nicht fristgerecht ist der Vermieter jederzeit berechtigt die Reservierung zu stornieren, es besteht dann kein Anspruch auf die gemieteten Fahrräder. Weiteres behält sich der Vermieter das Recht vor den fälligen Betrag auch bei Nichtzahlung einzufordern. Eine verbindliche Reservierung für den Vermieter besteht nur mit Zahlungseingang des Mietbetrages und Bestätigung seitens des Vermieters.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen: Bei Vorauszahlung des Mietpreises bzw. der Anzahlung erfolgt eine 50% Rückerstattung wenn die Reservierung bis 2 Wochen vor Mietbeginn schriftlich storniert wurde. Bei 2 Wochen und weniger vor Mietbeginn erfolgt keine Rückerstattung mehr. Ausgeschlossen sind Rückerstattungen aufgrund Stornierungen die der Vermieter nicht zu verantworten hat wie etwa höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse. Bei Nichtabholung des Leihrads besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Buchungsbetrages wenn das Mietrad vorzeitig zurückgegeben oder nicht abgeholt wird. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Rückerstattung wenn eine Lieferung / Abholung des gebuchten Mietrad nicht möglich war durch Gründe die der Mieter zu verantworten hat, z.B. wenn der Mieter nicht angetroffen werden kann oder eine falsche Lieferadresse übermittelt wurde. Der Mieter verpflichtet sich die dadurch entstandenen Mehrkosten zu begleichen. Es besteht kein Anspruch auf einen zweiten Lieferversuch oder Abholversuch, sollte der erste Versuch nicht erfolgreich sein. Der Mieter hat dann selbst dafür Sorge zu tragen das er das Rad abholt oder zurückbringt.
Es gelten ausschließlich die bei Reservierung getätigten Preise, Radtypen, Mietbedingungen etc.
Ein Tausch des reservierten Rad (Modell oder Größe) ist nur bei Verfügbarkeit möglich. Wir sind berechtigt dafür eine Gebühr zu erheben zur Deckung des Mehraufwandes. Der Mieter ist selbst verantwortlich dafür die richtige Rahmengröße zu buchen. Die Körpergrößenangaben auf der Website sind dazu zu beachten.
5. Versicherung
Eine Versicherung ist nicht im Mietpreis inbegriffen. Kann jedoch zum Preis von 15 Eur zusätzlich abgeschlossen werden. Diese deckt ausschließlich nur Materialschäden am Mietrad ab. Es besteht eine Selbstbeteiligung von 150 Eur. Ausgeschlossen von der Versicherung sind: Personenschäden am Mieter oder dritter Personen, Schäden gegenüber dritten Personen, Diebstahl des Mietrad, Beschädigungen die durch unsachgemäßen Umgang, vorsätzlich oder grob Fahrlässig herbeigeführt wurden, sowie Schäden die durch Umbauten am Mietrad entstanden sind. Dafür haftet der Mieter.
Schäden am Mietrad sind laut aktueller Preisliste dem Vermieter zu ersetzen. Die Teilnahme an Wettkämpfen, Rennen, Triathlons erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Teilnahme an Rennähnlichen Veranstaltungen oder eigens durchgeführte Umbauten am Mietrad durch den Mieter erlischt der Versicherungsschutz vollständig.
Die Versicherung muss vor Mietbeginn abgeschlossen werden. Eine spätere Buchung ist nicht mehr möglich.
6. Pflichten / Haftung
Das Mietrad wird im überprüften, technisch und optisch einwandfreien sowie verkehrstaugliche Zustand übergeben. Mängel oder Schäden müssen unverzüglich beim Vermieter angezeigt werden.
Alle Mieträder sind ausgesattet mit Reserveschlauch, Tacho, Pumpe und Schloss.
Der Mieter haftet für Schaden am Mietrad, Sachschäden, sich selbst und gegenüber dritten. Der Sport wird jederzeit auf eigenes Risiko ausgeübt. Der Mieter verpflichtet sich jederzeit sorgsam mit dem Mietrad umzugehen, das Mietrad muss immer ordentlich gesichert und in geschlossenen Räumen abgestellt werden. Im Fall von Diebstahl, Nichtrückgabe oder Totalschaden werden dem Mieter der Neubeschaffungswert + 4 Wochenmieten berechnet.
Der Mieter verpflichtet sich vor jedem Fahrtantritt das Mietrad auf den verkehrstauglichen Zustand zu prüfen, insbesondere wenn dies für dritte zugänglich abgestellt werden.
Verkehrsunfälle müssen umgehend der Polizei gemeldet und aufgenommen werden und der Vermieter umgehend informiert werden.
Der Mieter haftet für Schäden am Mietrad. Bestehende Schäden müssen vor der 1. Fahrt schriftlich dem Vermieter gemeldet werden, spätere Meldungen können nicht mehr anerkannt werden. Der Mieter ist verpflichtet während der Miete entstandene Schäden, Unfälle, benutztes Reservematerial oder verlorene Teile spätestens bei Radrückgabe zu melden. Der Vermieter ist berechtigt die Kaution vorläufig einzubehalten bis der genaue Schadenswert ermittelt werden konnte.
Das Mietrad muss im selben Zustand zurück gegeben werden wie erhalten. Der Vermieter ist berechtigt arbeiten die notwendig sind um das Mietrad wieder in den Ursprungszustand zu versetzen dem Mieter zu berechnen.
Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht.
7. Allgemeine Bestimmungen und Rechtsanwendung
Verträge mit Unternehmern werden nach britischen Recht mit dem Gerichtstand London, GB abgeschlossen. Verträge mit natürlichen Personen bzw. Verbrauchern werden nach geltenden Verbraucherschutzgesetzen des Landes geschlossen in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Der Vertrag unterliegt der Schriftform, mündliche Nebenabredungen bestehen nicht. Im Falle von Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile des Mietvertrages berührt dies die Gültigkeit des Mietvertrages im gesamten nicht.